Allgemeine Nutzungsbedingungen der BeeLean Plattform (SaaS)

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die rechtlichen Beziehungen der Bee-Lean Jörg Bartussek Consulting (nachstehend: „Bee-Lean“ genannt), gegenüber den Nutzern ihrer als Software-as-a-Service (SaaS) angebotenen Bee-Lean Plattform (nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet). Als Nutzer gilt jeder, der mit Bee-Lean einen Vertrag zur Nutzung der Plattform abschließt. Bee-Lean richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmen. Die Nutzer werden nachfolgend auch als „Kunden“ bezeichnet.
(2) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, außer Bee-Lean hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.
(3) Soweit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. die DSGVO auf die vom Kunden in der
Plattform genutzten personenbezogenen Daten Anwendung findet, ist die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung als integraler Bestandteil dieser Bedingungen anzusehen. Im Falle eines Widerspruches zwischen dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags vor. Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung bedürfen stets der Schriftform.
(4) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Bee-Lean und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Gerichtsstand ist Sindelfingen, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bee-Lean ist auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

§ 2 Leistungen von Bee-Lean
(1) Bee-Lean bietet dem Kunden eine Plattform zur Miete und Nutzung an, u.a. mit den folgenden Funktionen bzw. Möglichkeiten:
a. Userverwaltung: Der Kunde kann selbstständig User mit unterschiedlichen Rechten innerhalb seiner Firma anlegen und verwalten
b. Lean-Admin Bereich mit verschiedenen Modulen und Auswertungen
c. Projektakte
d. PDCA Modul
(2) Bee-Lean überlässt dem Kunden für die Dauer des Nutzungsvertrages die für den Kunden Plattform zur Nutzung. Der Kunden ist berechtigt, die Plattform und den zugehörigen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Erfassen und Speichern der Daten ist der Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich.
(3) Bee-Lean führt regelmäßig, mindestens täglich, eine Sicherung der Plattform des Kunden durch. Sofern die Plattform auf Wunsch des Kunden auf dessen eigenen Servern betrieben wird, ist allein der Kunden für die regelmäßige Sicherung verantwortlich.
(4) Die Plattform steht den Kunden grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist jedoch nicht möglich die Plattform gänzlich fehlerfrei bereitzustellen und sämtliche Fehlerquellen der Technik und des Mediums Internet auszuschließen. Die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder der übrigen verwendeten Technik kann daher nicht zugesagt werden. Für die Datenübertragung vom Kunden zur Anwendung und zurück ist Bee-Lean nicht verantwortlich.
(5) Bee-Lean kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Plattform oder gespeicherter Daten, dies erfordern. Gleiches gilt für den vorübergehenden Ausfall der Leistung aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten). Ein Anspruch auf Fortbestehen der Leistungen besteht in diesen Fällen nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche. Bee-Lean wird geplante Wartungsarbeiten dem Kunden rechtzeitig vorher per E-Mail bekannt machen, außer die vorherige Ankündigung ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar.
(6) Bee-Lean ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Bee-Lean behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden für diese zumutbar sind.

§ 3 Vertragsschluss, Domain
(1) Der Nutzungsvertrag zwischen Bee-Lean und dem Kunden wird durch die Auftragsbestätigung abgeschlossen, zusammen mit einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
(2) Soweit Bee-Lean dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich Bee-Lean an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren im Nutzungsvertrag den Umfang der Plattform sowie die vom Kunden gewünschten zusätzlichen Module und die Laufzeit.
(4) Im Falle einer „Lokalen“ Installation wird in einem „Projektfragebogen“ der Kunde nach dem Vertragsschluss die erforderlichen Informationen zur Domain und zur E-Mail-Anbindung machen. Der Kunde muss ferner die erforderlichen Informationen zu den von ihm gewünschten Anzahl an Stationen und Prozessen übermitteln. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Informationen vollständig und zutreffend zu übermitteln und ggf. erforderliche Änderungen mitzuteilen.
(5) Im Falle einer „Lokalen“ Installation ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Berechtigungen zur Nutzung der von ihm angegebenen Domain verfügt.

§ 4 Kosten
(1) Die Nutzung der Plattform ist kostenpflichtig. Für die Nutzung fällt eine monatliche Gebühr an. Die Einzelheiten vereinbaren Bee-Lean und der Kunden schriftlich bei Vertragsschluss. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Im Falle einer „Lokalen“ Installation fallen zu dem noch Einrichtungsgebühren an, die mit dem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
(2) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefon- und Internetgebühren) zwischen Kunden und Bee-Lean sind vom Kunden zu tragen.
(3) Bee-Lean ist berechtigt, die Nutzung der Plattform durch den Kunden von der Zahlung der jeweils fälligen Gebühren abhängig zu machen.
(4) Die Einrichtungsgebühr ist binnen 1 Woche nach Vertragsschluss an Bee-Lean zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung der monatlichen Gebühren des Kunden erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Vorkasse.
(5) Im Falle einer ausgefallenen Zahlung des Kunden oder im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rückbuchung ist der Kunden in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. Bee-Lean wird diese an den Kunden weiterberechnen.
(6) Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, so stehen Bee-Lean Verzugszinsen in Höhe von 10
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunden ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, BeeLean Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Bee-Lean kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug befindet. (8) Bee-Lean stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform (per E-Mail) zugeht.

§ 5 Nutzungsrechte, Pflichten des Kunden, Haftungsfreistellung
(1) Der Kunden haftet für die Handlungen der von ihm angelegten Nutzer wie für eigene Handlungen.
(2) Der Kunden räumt Bee-Lean an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen
Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Berechtigungen zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Daten verfügt.
(3) Der Kunden ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der von ihm in der Plattform erfassten und genutzten Daten selbst verantwortlich. Insbesondere gehört es zu seiner Verantwortung, vor der Eingabe und der Weitergabe von Daten/Auswertungen innerhalb oder außerhalb der Plattform die erforderlichen Einwilligungen der betreffenden Personen zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen.
(4) Jeder Kunden ist verpflichtet, Bee-Lean umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zugang zur Plattform missbraucht wurde.
(5) Der Kunden ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Bee-Lean von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Bee-Lean oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Bee-Lean oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit
a. einem Verstoß des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen,
b. der Nutzung der Plattform durch den Kunden,
c. der Nutzung der Plattform durch einen dem Kunden zurechenbaren Dritten (z.B. durch einen Mitarbeiter seiner Filiale), oder
d. einem Verstoß des Kunden gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Plattform.
In einem solchen Fall informiert Bee-Lean den Kunden schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Kunden hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

§ 6 Dauer des Nutzungsvertrages, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Nutzungsvertrages.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Anschließend kann der Nutzungsvertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats schriftlich, per Fax oder per E-Mail gekündigt werden. Mit Ablauf der Kündigungsfrist werden die Plattform des Kunden mit all seinen Daten von Bee-Lean gelöscht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von BeeLean anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Systemintegrität und Störung der Plattform
(1) Kunden dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Plattform verwenden, die das Funktionieren der Plattform stören könnten.
(2) Kunden dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.
(3) Kunden dürfen keine von Bee-Lean generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Plattform eingreifen.

§ 9 Gewährleistung
(1) Bee-Lean leistet Gewähr für die Funktion der Plattform im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen.
(2) Dauert eine Störung der Leistungen von Bee-Lean, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf die Plattform zugreifen und dadurch die in dem Vertrag bezeichneten Leistungen nicht mehr nutzen kann, und
b. die Nutzung dieser Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag bezeichneten Leistungen unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(3) Bei einem Ausfall der Plattform wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von BeeLean liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Leistungen aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten).
(4) Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem
Verantwortungsbereich von Bee-Lean haben können, unverzüglich anzuzeigen und Bee-Lean bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

§ 10 Haftung von Bee-Lean
(1) Außerhalb der Gewährleistung haftet Bee-Lean unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bee-Lean haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Bee-Lean nicht
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(3) Ist die Haftung von Bee-Lean ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Datenschutz
Bee-Lean erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

§ 12 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirk¬samer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 13 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
Bee-Lean behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per EMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Bee-Lean wird die Kunden in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

Sindelfingen, März 2021